Heute legte der von ExxonMobil ins Leben gerufene "neutrale Expertenkreis" seine "Risikostudie Fracking" und seine Empfehlungen vor. Damit endet ein einjähriger Prozess, bei dem der "neutrale Expertenkreis" Fragen klärte, die in der öffentlichen Debatte gestellt wurden sowie den fachlichen Wissensstand erarbeitete und offene Fragen benannte. "Sie formulieren Kriterien für eine sichere und umweltgerechte Anwendung der Fracking-Technologie in dem ExxonMobil-Projektgebiet und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen."
Vorannahme der Empfehlungen war die Bedingung, dass eine unkonventionelle Erdgasförderungen überhaupt getätigt werden soll. Die Empfehlungen sollen sich daher so lesen: Wenn ja, dann unter diesen Bedingung. Die Null-Variante wie sie beispielsweise bei Umweltverträglichkeitsprüfungen Standard ist, scheint daher nie als Möglichkeit in Betracht gezogen worden zu sein.
Der "neutrale Expertenkreis" benennt in seinen Empfehlungen einerseits erheblich erhöhte Risiken bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas im Vergleich zur konventionellen Erdgasförderung. Erstaunlicherweise kommt er dann aber zu dem Schluss, für ein generelles Verbot der Fracking-Technologie liege keine sachliche Begründung vor.
Das Gremium hält die Technologie für kontrollierbar, wenn entsprechend seiner Empfehlungen vorgegangen wird. Hierzu gehöre, dass zunächst nur die Erkundung und Demonstrationsvorhaben mit weitreichenden Sicherheitsvorschriften und weitergehenden Untersuchungen empfohlen werden, die weitere Erkenntnisse bringen sollen. Hier widerspricht sich der Expertenkreis selbst, er hält die Technologie jetzt für kontrollierbar, empfiehlt aber weitere Erforschung bevor ein regulärer Betrieb möglich wäre.
An einem weiteren Beispiel möchte ich Defizite und Widersprüche der Empfehlungen deutlich machen: Auf zwei Seiten ihres Abschlussgutachtens behandelt das Gremium die Abwasserthematik. Das aus dem Bohrloch wieder hochgeholte Gemisch aus Lagerstättenwasser und Frackflüssigkeit wird Flowback genannt. Aktuell wird von Exxon in Niedersachsen an 5 Standorten dieses Flowback in Versenkbohrungen wieder in den Untergrund eingebracht. In der Zusammenfassung zu diesem Thema heißt es: " Der Expertenkreis sieht die Versenkung als vertretbare Technik an, sofern ein Gesamtkonzept für den Umgang mit Abwasser vorgelegt wird." Weiter heißt es: "Die Datenlage über die Beschaffenheit des Flowbacks ist nicht auisreichend. Insbesondere weiß man zu wenig über mögliche Abbauprodukte der eingesetzten Chemikalien." Wie diese beiden Aussagen zusammen passen ist mir persönlich schleierhaft. Zudem stellt Prof. Dr. Schmidt von der Westfälischen Hochschule auf einem Kongress in Gelsenkirchen klar: "Dieser Prozess kann aus wasserrechtlichen Gesichtspunkten nicht als Stand der Technik definiert werden“.
Während des Erarbeitungsprozesses gab es zahlreiche öffentliche Veranstaltungen, bei denen über den Fortgang der Untersuchung berichtet wurde. Dabei wurde mir sehr schnell klar, dass der betrachtete Zeitraum viel zu kurz ist. Unterirdische Wasserwege sind häufig vollkommen unbekannt, so ist es durchaus möglich, dass erst in einigen Jahrzehnten klar wird, dass sich die eingesetzten Chemikalien oder deren Abbauprodukte (die häufig nicht bekannt sind und nicht weniger giftig sein müssen als das Ursprungsprodukt) im Boden verteilt haben und an anderer Stelle auftauchen. Solche Fragen scheinen ebensowenig betrachtet worden zu sein wie die Besonderheit der ewigen Sümpfung des ehemaligen Steinkohlebergbaus. Das dauerhafte Abpumpen des sonst steigenden Wassers in den alten Schächten führt zu einem unnatürlichen unterirdischen Wasserfluss, der weiträumigen Einfluss haben kann.
Diese Widersprüche und Defizite lassen Zweifel an der von Exxon immer wieder betonten Neutralität des Expertengremiums aufkommen. Damit ist erneut klar, dass wir GRÜNE uns nicht auf diese Empfehlungen und Ergebnisse verlassen, sondern froh sind, dass das Land NRW ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben hat, das die Fragestellungen unabhängig beleuchtet.
Weiter Informationen zu unkonventionellem Erdgas finden Sie hier.
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